Satzung

Satzung

Jeder Landesverband hat durch seinen Verwaltungsrat eine Satzung aufzustellen, die von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes zu genehmigen ist.

Über die Satzung sind die zentralen Vorgaben für die Organisation des BKK Landesverbandes Süd wie die Zusammensetzung, Wahl und Beschlussfassung des Verwaltungsrates sowie Name und Sitz des Landesverbandes geregelt. Weiterhin sind die Eckpfeiler der Zusammenarbeit des BKK Landesverbandes Süd mit seinen Mitgliedskassen Bestandteil der Satzung.