Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die Betriebskrankenkassen bieten ihren Versicherten in Baden-Württemberg ein umfangreiches Programm zur Unterstützung von schwerstkranken und sterbenden Patienten sowie deren Familien an (Palliativversorgung).
Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft spezialisierte ambulante Palliativversorgung Baden-Württemberg e.V., der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft haben sich die Betriebskrankenkassen über die Inhalte eines Versorgungsvertrages zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verständigt. Seither wurde eine Vielzahl von SAPV-Vereinbarungen mit qualifizierten Einrichtungen im Land abgeschlossen.
Durch das Angebot der SAPV haben die Betriebskrankenkassen die Grundlage dafür geschaffen, dass schwerstkranke und sterbende Menschen die Möglichkeit haben, in der häuslichen oder familiären Umgebung leidensmindernde medizinische und pflegerische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Damit soll dem Wunsch vieler Patienten entsprochen werden, bis zum Tod im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Mit der SAPV werden erkrankungsbedingte Krisensituationen aufgefangen, die sonst zu unerwünschten und belastenden Krankenhauseinweisungen führen würden.
Diese Art der palliativen Versorgung richtet sich an Patienten, die an den Symptomen einer unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden. Solange sie sich in häuslicher Umgebung befinden, werden notwendige medizinische und pflegerische Behandlungen durch die SAPV Teams erbracht, so dass eine engmaschige Betreuung und Unterstützung des Patienten und der Angehörigen möglich ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.
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Stand: 01.01.2024