Zweitmeinung bei Krebs

Zweitmeinung bei Krebs

Kooperation zwischen dem Nationalen Centrum für
Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und Betriebskrankenkassen

Versicherte der teilnehmenden Betriebskrankenkassen können nach Erhalt einer Krebsdiagnose (Tumorerstdiagnose oder Rückfall) eine Zweitmeinung am NCT in Anspruch nehmen.

Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg

Das NCT in Heidelberg ist eine gemeinsame Einrichtung des

  • Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)
  • des Universitätsklinikums Heidelberg
  • der Medizinischen Fakultät Heidelberg
  • und der Deutschen Krebshilfe. 

Ziel des NCT ist es, vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung möglichst schnell praktisch umzusetzen und damit den Patienten zugutekommen zu lassen. Dies gilt sowohl für die Diagnose als auch die Behandlung, in der Nachsorge oder der Prävention. Die Tumorambulanz ist das Herzstück des NCT. Hier profitieren die Patienten von einem individuellen Therapieplan, welchen fachübergreifende Expertenrunden, die sogenannten Tumorboards, zeitnah erstellen.

Die Teilnahme an klinischen Studien eröffnet den Zugang zu innovativen Therapien. Das NCT ist somit eine richtungsweisende Plattform zur Übertragung neuer Forschungsergebnisse aus dem Labor in die Praxis. Das NCT kooperiert mit Selbsthilfegruppen und unterstützt diese in ihrer Arbeit.


Wie kommt die Zweitmeinung in Heidelberg zustande?

Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen und die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen. Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind, ist jedoch bisher nicht abschließend geregelt.

Die vereinbarte Kooperation zwischen NCT Heidelberg und den teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist daher ein Versorgungsplus, das klare Ansprechpartner, einen geregelten Ablauf und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Nach Ausfüllen eines im Patientenzentrum des NCT (Telefon: 06221/56-5924, Fax: 06221/56-4757 oder E-Mail: nct.patientenzentrum@med.uni-heidelberg.de) erhältlichen Formulars und dem Einreichen der Unterlagen am NCT Heidelberg werden die Daten geprüft und es wird mit dem Patienten zeitnah ein Termin zur persönlichen Vorstellung vereinbart.

Im Anschluss an die Vorstellung in einer der Spezialsprechstunden wird eine Therapieempfehlung zusätzlich interdisziplinär zwischen Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie sowie weiteren Spezialisten beraten. In die zweite Beurteilung der Befunde sollten die Patienten möglichst ihre behandelnden Ärzte einbinden. Die Therapieentscheidung für oder gegen eine Therapie liegt letztendlich aber bei den Betroffenen, die Herr des Verfahrens bleiben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.