Neurochirurgische Leistungen

Vertrag über die besondere Versorgung mit neurochirurgischen Leistungen

Die Betriebskrankenkassen bieten ihren Versicherten eine besondere Versorgung bei definierten neurochirurgischen Krankheitsbildern an.

In Zusammenarbeit mit dem Landesverband der niedergelassenen Neurochirurgen e.V. in Hessen wurde die Möglichkeit geschaffen, bei bestimmten Indikationen und neurochirurgisch definierten Krankheitsbildern kurzchirurgische Eingriffe bei Neurochirurgen in Hessen ambulant durchzuführen.

Mit diesem Angebot wollen die Betriebskrankenkassen zu einer verbesserten Versorgung ihrer Versicherten beitragen, nicht notwendige Krankenhausaufenthalte vermeiden, eine effizientere Versorgung gewährleisten und durch eine kürzere Behandlungsdauer zur Patientenzufriedenheit beitragen.

Betroffene Versicherte haben durch ihre Teilnahme die Möglichkeit, innovative Operationsverfahren sowie eine optimale Vernetzung aller die Operation begleitenden Leistungen – vor und nach dem Eingriff – zu erhalten. Durch die zeitlich genau definierten Behandlungsabläufe werden Behandlungsverzögerungen vermieden und die Belastung für den Patienten minimiert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.

Teilneh­mende
Betriebs­kranken­kassen

Stand: 01.01.2024