Ausbildung – Empfehlungsvereinbarung Finanzierungsbeträge für die Ausbildungsstätten gemäß §§ 1 und 2 der Empfehlungs­ vereinbarung wurden aufgrund dieser Umstellung im Jahr 2015 um € 241,87 erhöht. § 4  Finanzierung und Ausgleiche (1) Das Ausbildungsbudget wird über einen lan- desweiten Ausbildungsfonds und ggf. zusätzliche individuelle Zuschläge finanziert. (2) Weichen die tatsächlichen Schülerzahlen von den gemäß § 3 Abs. 1 prognostizierten Schüler- zahlen ab, werden die sich daraus ergebenden Un- terschiede im Bereich der Ausbildungs(-mehr)ver- gütung zu 100  % und im Bereich der Ausbildungs- stätten unter Beachtung von § 3 Abs. 2 über das nächstmögliche Ausbil­dungsbudget ausgeglichen. (3) Sofern eine Finanzierung auch über individu- elle Zuschläge nach Abs. 1 zweiter Halbsatz erfolgt, werden Mehr- und Mindererlöse aufgrund von Ab- weichungen zwischen den prognostizierten und den abgerechneten Fallzahlen ausgeglichen. § 5  Zweckbindung Aus der Pauschalierung der Beträge gemäß Anlage wird keine zweckwidrige Verwendung i. S. v. § 17a Abs. 7 KHG abgeleitet. § 6  Pauschalwerte gemäß § 17a Abs. 3 KHG Die Vertragspartner wirken darauf hin, dass die hier empfohlenen pauschalierten Finanzierungsbeträge von den Selbstverwaltungspartnern auf der Bun- desebene als Richt- / Pauschalwerte gemäß § 17a Abs. 3 KHG vereinbart werden. § 7  Laufzeit 1 Die Empfehlungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. 2 Eine Kündigung aus wich- tigem Grund ist möglich. Die Vereinbarungspartner beabsichtigen eine jährliche Fortschreibung der Empfehlungsvereinbarung unter Anpassung der Finanzierungsbeträge gemäß § 1 Abs. 1 um die zu erwartenden Kostensteigerungen.