Telematikfinanzierungsvereinbarung 520 (3) Zur Finanzierung des Aufwands wird a) nach Abs. 2 Nr. 1 eine Pauschale i. H. v. 40.000,00 EUR pro Rechenzent rumskonnektor und 20.000,00 EUR pro Einbox-Konnektor und b) nach Abs. 2 Nr. 2 eine Pauschale i. H. v. 50.000,00 EUR pro Krankenhaus für die Anwendungen VSDM, NFDM, eMP/ AMTS, KOM-LE und ePA/ePF festgesetzt. Sobald weitere Anwendungen von der gematik zugelassen werden, werden die Verhand- lungen zu einer Pauschale analog Abs. 3 lit. b) auf- genommen. § 8 Aufwand der organisatorischen Umstellung (1) 1 Das Krankenhaus erhält den zur Umsetzung des online-Produktivbetriebs erforderli chen inter- nen Planungsaufwand erstattet. 2 Dieser Aufwand umfasst insbesondere die Planung für die Imple- mentierung der Telematikinfrastruktur sowie die Anpassung der Ausfallkonzepte. (2) 1 Das Krankenhaus erhält die Kosten für die in- ternen Schulungen der Mitarbeiter für den Umgang mit den Diensten, Anwendungen sowie Kompo- nenten der Telematikinfrastruktur. 2 Hierzu gehören Schulungen für IT-Mitarbeiter des Krankenhauses, für die Anwenderbetreuung durch IT-Mitarbeiter sowie für medizinische und administrative Kran- kenhausmitarbeiter. 3 Hierbei gehen die Vereinba- rungspartner von einem Schu lungskonzept (train the trainer) aus, bei dem überwiegend Multiplika- toren geschult werden. 4 Der Aufwand der organi- satorischen Umstellung wird als Pauschale i. H. v. 150,00 EUR pro Planbett2 festgesetzt. 2 Maßgeblich ist die laut Krankenhausplan ausgewiesene Anzahl der Planbetten. In Bundesländern mit einer Krankenhausplanung ohne Ausweis von Planbetten ist auf die in der Pflegesatz-/ Entgelt- vereinbarung zugrunde gelegte Anzahl der aufgestellten Ist-Betten abzustellen. § 9 Aufwand der organisatorischen Umstellung (1) Das Krankenhaus erhält die Kosten, die wäh- rend des laufenden Betriebs der Telematikinfra- struktur entstehen, insbesondere für 1. den Zugang zur Telematikinfrastruktur mittels VPN-Zugangsdienst, 2. den Betrieb des Konnektors inklusive Wartung, Support, Updates und Konfigura tion sowie Er- halt der Funktionsfähigkeit der gSMC-K, 3. den Betrieb der eHealth-Kartenterminals, inklu- sive Wartung, Support, Updates und Konfigu- ration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-KT, 4. die Wartungsgebühren für die angepassten Softwaremodule, 5. den Erhalt der Funktionsfähigkeit der SMC-B der Konnektorlösung. (2) Die in Abs. 1 genannten Kosten für die medizi- nischen Anwendungen werden ab Nutzung der me- dizinischen Anwendungen als jährliche Pauschale wie folgt festge setzt: 1. für jeden Konnektor 20% der Ausstattungspau- schale nach § 4 Abs. 5 für Hard warewartung 2. eine Pauschale von 792,00 EUR für jeden in Nutzung befindlichen VPN -Zugangsdienst 3. eine Betriebspauschale pro Block von 25 Kar- tenterminals in i. H. v. 100 EUR für den ersten Block und 1.800,00 EUR für alle weiteren Blö- cke, diese ist auf maxi mal 54.100,00 EUR pro Krankenhaus begrenzt 4. für jedes eingesetzte Zertifikat (SMC-B oder entsprechendes Zertifikat) eine Pauschale in Höhe von 93,00 EUR pro Jahr (3) 1 Das Krankenhaus erhält nach Wahl für jeden im Krankenhaus tätigen ärztlichen Mitarbeiter ge- gen Nachweis anteilig die Kosten für dessen elek- tronischen Heilberufs ausweis (HBA) in Höhe von pauschal 46,52 EUR pro Jahr. 2 Bei Wahl dieser Option gewährleistet das Krankenhaus im Innen- verhältnis die Weiterleitung des Betrags an die je- weiligen ärztlichen Mitarbeiter. 3 Der Anspruch nach Satz 1 wird neu verhandelt, wenn der Gesetzgeber die Anforderung einer personenindividuellen Arztsi- gnatur mittels Heilberufsausweis ganz oder teilwei- se streicht (Protokollnotiz zu § 6).