770 Finanzierungsvereinbarung der Geschäftsstelle Qualitätssicherung 770 § 5  In-Kraft-Treten und Gremienvorbehalt Diese Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Vertragspartner ab 01.01.2019. Sollte sich der Finanzierungsmodus durch eine Vor- gabe der Bundesebene ändern, nehmen die Ver- tragspartner zügig Verhandlungen zur Umsetzung dieser Finanzierungsregelungen in Hes­ sen auf.