Besonderer Betreuungsbedarf (z. B. gerontopsychiatrischer Betreuungsbedarf oder Beeinträchtigungen psychischer Art oder die Verständigung betreffend, etc.): Begründung für die Notwendigkeit der vollstationären Pflege: Fehlen einer Pflegeperson Fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson Drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen Räumliche Gegebenheiten, die keine häusliche Pflege ermöglichen Ergänzungen (häusl. Versorgung, u.ä.): 801 EP Übertragung von KH-Behandlung zur Pflege/Anlage 1