642 Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha ob der Rahmenvertrag aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen und neuer Erkenntnisse angepasst werden muss. 2 Ist eine Anpassung er- forderlich, erklären sich die Vertragspartner bereit, unverzüglich an der Verabschiedung eines entspre- chend zu ändernden Rahmenvertrages mitzuwir- ken. (4) 1 Dieser Rahmenvertrag kann von jedem Ver- tragspartner zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber den Vertragspartnern ge- kündigt werden. 2 Für diesen Fall erklären sich die Vertragspartner bereit, unverzüglich Gespräche über eine ggf. notwendige Änderung des Vertrags aufzunehmen. 3 Bis zur Neuvereinbarung oder Fest- setzung durch das Bundesschiedsamt gilt der bis- herige Rahmenvertrag fort. Anlagen 1a Information des Versicherten 1b Muster-Einwilligungserklärung 2 Technische Anlage Anmerkungen der Redaktion: Auf den Abdruck der Anlagen 1a bis 2 wird ver- zichtet.