624 GIA-Vereinbarung-Anlage 2 5. Therapie -  Ausschließlich diagnostische Leistungen, keine therapeutischen Leistungen. -  Die Einleitung sowie die Durchführung der Therapiemaßnahmen gemäß der Vorgaben des Thera- pieplans obliegen dem weiterbehandelnden/einweisenden Vertragsarzt gemäß § 3 Abs. 1. 6. Intervall/Abrechnungshäufigkeit -  Das weiterführende Assessment kann höchstens einmal im Jahr durchgeführt werden und nur auf Überweisung des Vertragsarztes i. S. d. § 3 Abs. 1 erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Assessment ein zweites Mal im Jahr durchgeführt werden. 7. Öffnungsklausel/Sonstiges -  Im Rahmen des weiterführenden Assessments können keine weiteren diagnostischen Leistungen erbracht werden. -  Weitere diagnostische Leistungen erfolgen ausschließlich auf Überweisung und Veranlassung des Vertragsarztes i. S. d. § 3 Abs. 1 im vertragsärztlichen Bereich.